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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

§1  Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, mit Abschluss des Vertrages (egal ob mündlich oder schriftlich) und wenn diesem nicht umgehend aber bis spätestens vor Download der Werke widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses in Textform zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.

§2  “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin

hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Daten auf CD, Fachabzüge, Downloadlink, Online Mediathek usw.).

II. Urheberrecht

§3  Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer bei der Fotografin.

 

§4  Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch

des Kunden bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders in Textform vereinbart wurde.

 

§5  Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes

vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von

Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

 

§6  Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin oder

nach endgültigem Erhalt der Werke (je nachdem was zuletzt eintritt). Sollte keine Bezahlung vereinbart

worden sein (Bsp. TFP-Shooting) gehen die Nutzungsrechte mit endgültigem Erhalt der Lichtbilder über.

 

§7  Der Kunde hat kein Recht, das Lichtbild oder zur Verfügung gestellte Vorab-Ansichten (bspw. in einer Online-Galerie) zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte

übertragen worden sind. Dazu zählen abfotografieren, das Erstellen von Screenshots, Weiterleiten an

Dritte u.ä. Aktionen.

 

§8  Eine kommerzielle Nutzung durch den Kunden ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht gestattet. Eine

nachträgliche Vereinbarung ist möglich, bedarf aber in jedem Fall (egal ob vor oder nach dem Shooting)

einen gesonderten Vertrag in Textform in welchem ebenso die Beteiligung der Fotografin geregelt wird.

 

§9  Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die

Fotografin, als Urheber des Lichtbildes zu nennen und auf Social Media Plattformen die entsprechenden Profile der Fotografin zu verlinken. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

 

§ 10 Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Kunden erfolgt grundsätzlich nicht. Diese werden des Weiteren zum Nachweis des Urheberrechts aufbewahrt.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

§11 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Gegebenenfalls erfolgt das Shooting auch auf TFP- Basis und dem Kunden entstehen, sofern nicht anders vereinbart, keine Kosten oder nur bei zusätzlichem Erwerb weiterer Werke.

§12 Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion wesentliche Kostenerhöhungen ein, sind diese von der Fotografin anzuzeigen.


§13 Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer

angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.


§14 Die Zahlung kann per Vorkasse oder Rechnung (bspw. via Überweisung oder PayPal) erfolgen.


§15 Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.


§16 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen der Fotografin.

IV. Haftung

§17 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§18 Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

§19 Nach Vorsortierung stellt die Fotografin dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann.

§20 Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch die Fotografin vollständig bearbeitet. Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu senden.

§21 Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 25 %; ab 2 Tagen 50 % der vereinbarten Gesamtsumme.

VI. Datenschutz

§22 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.


§23 Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig, insbesondere Roh-Daten zum Nachweis des Urheberrechts. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte, nicht personenbezogene Daten (Bspw. Abbilder von Hunden) nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

VII. Bildbearbeitung, Lieferzeiten & Reklamation

§24 Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden. Sofern die Bearbeitung erfolgt ist und kein Mangel vorliegt, ist eine Veränderung oder Neu-Bearbeitung in einem anderen Stil ist nicht möglich und erfolgt maximal auf Kulanz.
Um sich über den Stil der Fotografin zu informieren kann der Kunde die Fotografin um Beispielbilder bitten. Ebenso stehen das Portfolio und Galerien in folgenden sozialen Netzwerken zur Verfügung:
Instagram: annies_pixelgraphy
Facebook: Pixelgraphy by Annie


§25 Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das gänzliche Verändern oder Entstellen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.


§26 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbildern der Fotografin im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.


§27 Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


§28 Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen in Textform geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.


§29 Einmalige Korrekturen erfolgen nur auf Kulanz der Fotografin. Für jede weitere Korrektur (sofern nicht schwerwiegende Fehler vorliegen) behält sich die Fotografin nochmals je 50% des Bildpreises pro korrigiertem Lichtbild zu berechnen.


§30 Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin erworben werden.

VIII. Rückgabe & Widerruf

§31 Es wird darauf hingewiesen, dass nach Übersendung mangelfreier Werke bzw. soweit keine Korrektur auf Kulanz erfolgt, ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund §634 Nr.3 BGB nicht mehr möglich ist.

§32 Ebenso wird darauf hingewiesen, dass trotz eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages nach §312G Abs. 2 Nr.1 BGB kein Widerrufsrecht besteht.

IX. Vertragsstrafe

§33 Sollte der Kunde einen oder mehrere der hier festgehaltenen Punkte verletzen gilt eine Vertragsstrafe von 5% des Auftragspreises.
Bei Verstößen gegen geltendes Recht ist die Fotografin berechtigt rechtlich dagegen vorzugehen.

X. Schlussbestimmungen

§34 Erfüllungsort ist für Kunden, die Kaufmann/ Kauffrau im Sinne des HGB sind, Übach-Palenberg.

XI. Salvatorische Klausel

§35 Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

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